Hostis: Feind oder Fremder?

Das lateinische Wort für Feind ist hostis. In dieser Bedeutung kommt es zahllose Male in der lateinischen Literatur vor. Doch schon in der Antike wurde etwas Merkwürdiges erkannt: In den ältesten überlieferten Texten bedeutet dieses Wort gar nicht ‘Feind’, sondern ‘Fremder’ oder ‘Ausländer’. Und das für jeden sichtbar auf dem Forum Romanum auf bronzenen Tafeln, dem Zwölftafelgesetz. Schüler mussten diese Gesetze studieren, jedem gebildeten Römer waren sie bekannt. Sie wurden bereits um 450 v. Chr. ausgearbeitet, überliefert sind sie nur in Fragmenten durch Zitate bei späteren Autoren. Hier folgen die beiden Stellen, an denen das Wort vorkommt:

MORBUS SONTICUS … AUT STATUS DIES CUM HOSTE … QUID HORUM FUIT UNUM IUDICI ARBITROVE REOVE, EO DIES DIFFISSUS ESTO.
eine ernste Erkrankung … oder ein mit einem Ausländer festgesetzter Termin. Wenn etwas davon einen Hinderungsgrund für einen Richter oder einen Gutachter oder eine Prozesspartei darstellte, soll deshalb eine Verschiebung des Termins erfolgen.

Tafel 2.2, Übersetzung Flach 2004, WBG

Ein Termin vor Gericht kann verschoben werden, wenn eine der Parteien einen Termin mit einem Ausländer hat. Man wird kaum einen Termin mit einem Feind haben.

ADVERSUS HOSTEM AETERNA AUCTORITAS [ESTO].
Gegenüber einem Ausländer gilt die Besitzstandsgewährung ewig

Tafel 6.4, Übersetzung Flach 2004, WBG

Auch hier wäre die Bedeutung ‘Feind’ kaum möglich: Feinden steht man meistens kein Besitz zu.

Cicero

Diese Bedeutung des Worts kommt sonst nicht vor, außer bei Autoren, die sich über diesen Gebrauch im Zwölftafelgesetz wundern. So merkt Cicero an, dass hostis eigentlich ein peregrinus, also Fremder ist, und beweist dies mit dem Zwölftafelgesetz. Jedes Schulkind musste damals dieses Gesetz, das als Ursprungsgesetz der Römer gesehen wurde, lernen. Dabei muss der Lehrer wohl immer die merkwürdige Verwendung des Wortes hostis erklärt haben. Cicero sieht hier eine Wortentwicklung von ‘Fremden’ zum ‘Feind’ und erklärt dies mit einem Euphemismus: Der Feind wurde als Fremder bezeichnet.

Hostis enim apud maiores nostros is dicebatur, quem nunc peregrinum dicimus. Indicant duodecim tabulae: ‚aut status dies cum hoste‘, itemque ‚adversus hostem aeterna auctoritas‘. Quid ad hanc mansuetudinem addi potest, eum, quicum bellum geras, tam molli nomine appellare? Quamquam id nomen durius effecit iam vetustas; a peregrino enim recessit et proprie in eo, qui arma contra ferret, remansit.

CIC. off. 1, 37

Als »Gegner« (hostis) wurde nämlich bei unseren Vorfahren derjenige bezeichnet, den wir jetzt einen »Fremden« (peregrinus) nennen. Das veranschaulichen die Zwölftafeln: »… oder der mit einem Fremden vereinbarte Termin« und ebenso: »gegenüber einem Fremden (besteht) ein ewiger Rechtsanspruch«. Was lässt sich zu dieser Zurückhaltung noch hinzufugen, die darin zum Ausdruck kommt, dass man den, mit dem man Krieg führt, mit einem so weichen Begriff bezeichnet? Im Lauf der Zeit bekam der Begriff »Fremder« (hostis) allerdings eine größere Härte; denn er verlor die Bedeutung »Fremder« und beschränkte sich ausschließlich auf den, der uns bewaffnet gegenübertrat.

Übersetzung Rainer Nickel, 2011, Tusculum

Varro

Varro spicht über die Bedeutungsentwicklung bei Wörtern und nennt als Beispiel hostis, das früher einen Fremden, der eigene Gesetze hatte, bezeichnete, und jetzt einen Feind. Das Zwölftafelgesetz nennt er nicht, er bezieht sich aber wohl darauf.

multa verba aliud nunc ostendunt, aliud ante significabant, ut hostis: nam tum eo verbo dicebant peregrinum qui suis legibus uteretur, nunc dicunt eum quem tum dicebant perduellem.

VARRO ling. 1, 3

außerdem bedeuten viele Wörter jetzt etwas Anderes als vorher, wie hostis: Denn damals bezeichnete man damit einen Fremden, der seine eigenen Gesetze hatte, jetzt bezeichnet man damit denjenigen, den man damals perduellis, Feind, nannte.

Übersetzung Wilhelm Pfaffel, 2023, WBG

Moderne Etymologie

Ob die antiken Quellen recht haben, dass ‘Fremder’ die eigentliche Bedeutung von hostis ist, darüber ist sich Wilhelm Ehlers, der Verfasser des TLL- Artikels hostis, nicht sicher:

an verum sit, quod antiqui docent notionem q. e. ‚peregrinus‘ originariam, eam q. e. ‚perduellis‘ secundariam esse, non liquet

TLL vol. 6.3 p. 3056, 21-25

Allerdings steht in der Etymologie des Lemmas, geschrieben von Johann Baptist Hofmann:

i. q. got. gasts (theod. Gast), slavon. gostб ‚ξένος‘. cf. hospes.

TLL vol. 6.3 p. 3055, 63-64

Hofmann zieht als Parallelen Wörter heran, die alle ‘Gast’ bedeuten. Damit wissen wir allerdings noch nicht, wo das Wort herkommt. De Vaan (2008) nennt drei Möglichkeiten der Ableitung: Entweder von einem Wort, dass ‘essen’ bedeutet, oder ‘getrennt stehen’, oder ‘austauschen’. Ihm scheint die letzte Möglichkeit am plausibelsten. Damit wäre ein hostis jemand, mit dem man Handel treibt, also kein Feind, sondern ein Fremder.

Plautus und Vergil

Kommt hostis in der Bedeutung ‘Fremder’ sonst noch in der überlieferten Literatur vor? Bei Plautus gibt es deutlich eine Anspielung auf das Zwölftafelgesetz:

Quo Venus Cupidoque imperat, suadet Amor:
si media nox est sive est prima vespera,
si status condictus cum hoste intercedit dies,   
tamen est eundum quo imperant ingratiis.

PLAVT. Curc. 5

Wohin Cupido und Venus fordern, Amor rät.
Sei’s Mitternacht, sei’s erste Abenddämmerung,
Sei ein Termin mit einem Gegner angesetzt,
Dennoch heißt’s gehen, wohin sie fordern, nolens volens.

Übersetzung Peter Rau, 2008, WBG

Peter Rau übersetzt hier mit ‘Gegner’, also nach der üblichen Bedeutung von hostis, nicht nach der aus dem Zwölftafelgesetz. Die Wörter ‚status condictus cum hoste‘ sind aber deutlich eine Anspielung auf das, was wir oben im Zwölftafelgesetz gesehen haben: STATUS DIES CUM HOSTE. Dort ging es um Gründe, sich nicht vor Gericht mit seinem Prozessgegner zu treffen, z.B. wenn man bereits einen Termin mit einem Fremden hatte.

Auch diese Stelle ist in der Antike bereits als merkwürdig aufgefallen. So zitiert Festus diese Stelle als Beleg für die Bedeutung ‘Fremder’:

‚status dies <cum hoste>’: vocatur qui iudici causa est constitutus cum peregrino; eius enim generis ab antiquis hostes appellabantur, quod erant pari iure cum populo Romano atque hostire ponebatur pro aequare. Plautus…


‚Mit einem hostis festgesetzter Termin‘ wird ein Tag genannt, der aus Anlass einer Gerichtsverhandlung mit einem Ausländer (peregrinus) vereinbart wurde. Leute dieser Herkunft wurden nämlich von den Menschen der alten Zeit als hostes bezeichnet, da sie das gleiche Recht wie das römische Volk hatten. Hostire bedeutete aequare. Plautus (und dann folgt das oben genannte Zitat).

FEST. p. 314, Übersetzung Flach 2004, WBG bis ‘bezeichnet’

Festus verknüft hostis mit hostire ‘ausgleichen, vergelten’, was anscheinend nur unter Völker mit vergleichbarem Rechtssystem passiert. Dies kann sowohl auf Fremde als auch auf Feinde zutreffen.

Auch Servius (oder besser: eine anonyme Ergänzung zu Servius) nennt diese Plautus-Stelle als Beleg:

non nulli autem iuxta veteres hostem pro hospite dictum accipiunt

manche nehmen an, dass nach altem Gebrauch hostis für hospes verwendet wird.

SERV. auct. Aen. 4, 424

Servius kommentiert hier die folgende Vergilstelle:

i, soror, atque hostem supplex adfare superbum

Geh denn, Schwester, und sprich zu dem stolzen Feinde voll Demut

VERG. Aen. 4, 424, Übersetzung Holzberg, Tusculum, 2015

Dido spricht hier zu ihrer Schwester Anna. Sie will, dass Aeneas, den sie hostis nennt, da bleibt.

Servius fäht fort:

nec enim vere hostem diceret, quem revocare cupiebat: ipsa enim ait <323> ‘hospes, hoc solum nomen quoniam de coniuge restat’. Herodotus Persas, qui erant Graecorum hostes, ξένους a Lacedaemoniis appellatos refert. inde nostri ‘hostes’ pro hospitibus dixerunt: nam inimici perduelles dicebantur

Sie (Dido) kann nicht wirklich einen Feind (hostis) nennen, den sie zurückrufen wollte; sie sagt selber ‘du Gastfreund – nur dieses Wort blieb mir ja noch übrig statt ›Gatte‹’ Herodotus sagt, dass die Perser, die die Feinden der Griechen waren, von den Spartanern xenoi genannt wurden. Deswegen benutzten wir hostes statt hospites: denn Feinden wurden perduelles genannt.

Servius erklärt hier, dass Feinde ursprünglich ‘Gäste’ genannt wurden, so wie die Spartanern ihre Feinde ‘Gäste’ genannt haben. Er kann sich nicht vorstellen, dass Dido Aeneas einen Feind nennt, vor allem nachdem sie ihn kurz vorher noch ‘Gast’ (hospes) genannt hat. Also muss hostis hier laut dieser Erklärung noch ‘Fremder’ bedeuten, wie auch an der Plautusstelle. Die meisten modernen Kommentare glauben dies nicht, und auch Ehlers zitiert diese Stelle unter der Bedeutung ‘Feind’.

Bürger

Nachdem hostis ursprünglich ‘Fremder’ bedeutet hat, haben moderne Kommentoren versucht, diese Bedeutung auch an anderen Stellen zu finden, an denen sie nicht von antiken Kommentatoren bemerkt wurden. Speziell der Kontrast von civis (‘Bürger’) mit hostis schien dafür in Betracht zu kommen. Ein Beispiel ist folgende Stelle aus Plautus:

hostisne an civis comedis, parvi pendere.
Ob Freund du oder Feind verschlingst, sei dir egal.

PLAVT. Trin. 102

Mit der Paarung hostis an civis werden alle Menschen gemeint, also ob Bürger oder hostis. Man könnte an ‘Fremder’ denken, also jemand der kein Bürger ist, aber genauso gut an ‘Feind’, wenn man Bürger wie Freunde auffasst. Auch wenn civis oft peregrinus gegenüber gestellt wird, ist es kein Grund anzunehmen, dass hostis in solchen Fällen das Gleiche wie peregrinus bedeutet. Ehlers lehnt deswegen im TLL-Artikel solche Stellen als Belege für die Bedeutung ‘Fremder’ explizit ab.

Feind

Seit wann ist die übliche Bedeutung von ‘Feind’ für hostis belegt? Merkwürdigerweise anscheinend auch bereits im Zwölftafelgesetz. Allerdings, wie Ehlers zugibt, in einer Paraphrase aus einer viel späteren Zeit. Wie gesagt, ist dieses Gesetz nur indirekt überliefert, so dass wir manchmal nicht mehr als Paraphrasen haben.

Lex XII tabularum iubet eum, qui hostem concitaverit quive civem hosti tradiderit, capite puniri.

Das Zwölftafelgesetz lässt den, der den Feind aufreizt oder einen Bürger dem Feind ausliefert, mit dem Tode bestrafen.

Tafel 9, 5 Marcianus, D. 48, 4, 3

Hier bedeutet hostis eindeutig ‘Feind’ (gegenüber civis ‘Bürger’!), aber ob im Gesetz wirklich das Wort hostis stand, wissen wir leider nicht. Schon bei Zitaten weiß man nicht, ob der spätere Autor korrekt zitiert, bei Paraphrasen ist der ursprüngliche Wortlaut noch schwerer herzustellen. Leider kommt sonst kein Wort für ‘Feind’ im Zwölftafelgesetz vor, so weit es überliefert ist, so dass wir nicht wissen, wie ‘Feind’ wiedergegeben wurde.

M. de Vaan: Etymological dictionary of Latin and the other Italic languages. Brill, Leiden 2008, ISBN 978-90-04-16797-1.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Josine Schrickx (19. November 2023). Hostis: Feind oder Fremder? Parerga. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/so8d


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